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Erschienen am: 02.01.2014

Neue Gebühren zum 01.01.2014

Neue Gebührenordnung bringt Preisvorteil für die Kunden - zum Beispiel bei Vektor- und Rasterdaten der Digitalen Flurkarte.

Wenn von einer neuen Gebührenordnung die Rede ist, denkt man automatisch an Mehrkosten und Verteuerung. Aber das muss nicht in jedem Fall so sein.

Zum 01.01.2014 wird die Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis (GebVz) geändert. Einige Neuheiten sind hierbei besonders hervorzuheben:
Beim automatisierten Abruf von Vektordaten der Digitalen Flurkarte (DFK) über einen Online-Dienst wird die Grundgebühr von 30,- € durch eine Mindestgebühr von 10,- € abgelöst, wodurch sich bei diesem stark nachgefragten Produkt ein Preisvorteil für die Kunden ergibt. Dadurch lässt sich zudem eine einheitliche Vorgehensweise bei allen Produkten der Bayerischen Vermessungsverwaltung erreichen. Das betrifft auch DFK-Daten im Rasterformat. Der Preis je km² verringert sich von 22 € auf 20 € und entspricht damit der Gebühr für ALKIS® - Rasterdaten der Flurkarte.

Außerdem wird das angebotene Produktportfolio bei den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster gestrafft. Für die Angabe von Bodenschätzungsdaten in analogen Auszügen entfällt dabei der Gebührenaufschlag. Beim Katasterauszug zur Bauvorlage erfolgt die Abrechnung nun nach Flurstücken, nicht mehr nach Buchungsblättern.
Die neue GebOVerm steht hier zur Verfügung.

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