Bayerischer Europatag in Nürnberg
Landesluftbildzentrum und BayernLab NEA sind mit dabei
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück.
Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
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