Hinweis

zur erforderlichen Berufsausbildung

Es können sich Personen bewerben, die eine Abschlussprüfung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf abgelegt haben.

Ausbildungsberufe, die der vorgesehenen Verwendung entsprechen, sind nach dem Klassifikationsrahmen der Berufe festgelegt. Um festzustellen, ob Sie die Ausbildung in einem entsprechenden Beruf abgeschlossen haben, gehen Sie wie folgt vor:

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