Hinweis
Es können sich Personen bewerben, die eine Abschlussprüfung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf abgelegt haben.
Ausbildungsberufe, die der vorgesehenen Verwendung entsprechen, sind nach dem Klassifikationsrahmen der Berufe festgelegt. Um festzustellen, ob Sie die Ausbildung in einem entsprechenden Beruf abgeschlossen haben, gehen Sie wie folgt vor:
- Suchen Sie aus dem Alphabetischen Verzeichnis der Berufsbenennungen (externer Link, öffnet in neuem Tab) der Arbeitsagentur die Berufshauptgruppe Ihres Ausbildungsberufes (die ersten beiden Stellen des fünfstelligen Tätigkeitsschlüssels) und
- lesen Sie aus der Systematischen Übersicht der Berufe (pdf, 301 kB) ab, ob Sie einen entsprechenden Ausbildungsberuf erlernt haben.